25.06.2020 - Tagespflege: Maßstäbe und Grundsätze

Am 1. Juni 2020 sind die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) in Kraft getreten. Sie tragen das Datum vom 18. Februar 2020.

Diese Vereinbarung ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich und bei allen weiteren  Vereinbarungen  nach  dem  SGB  XI (zum Beispiel Versorgungsverträge und Pflegesatzvereinbarungen) von den Vertragsparteien zu beachten. Für die Nachtpflege gelten die vereinbarten Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe in der Fassung vom 31. Mai 1996 bis zur Vereinbarung neuer Maßstäbe und Grundsätze für diesen Bereich fort.

Neben dem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement befasst sich die Vereinbarung auch mit der Strukturqualität der Einrichtung, personellen Anforderungen und der Prozessqualität.
Sie finden die Maßstäbe und Grundsätze auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-spitzenverband.de im Bereich Pflege unter Richtlinien/Formulare.