05.11.2019 - Qualitätsdarstellung in der Pflege ab 1. November 2019

Ende Mai 2019 wurde nun auch die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege – QDVS – vom 19. März 2019 veröffentlicht. Sie ist am 1. November 2019 in Kraft getreten. Somit sind nun alle Regelungen im Hinblick auf das neue Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität in der stationären Altenpflege aktualisiert.


Die grundsätzliche Änderung war notwendig geworden, da die Darstellung der Pflegenoten zunehmend  kritisiert wurde. Defizite in der Versorgungsqualität waren für den Verbraucher nicht einfach erkennbar. Der Gesetzgeber hatte deshalb mit dem PSG II im Jahre 2016 den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zur Pflegenotendarstellung zu entwickeln.


Das System der internen Qualitätssicherung, der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsdarstellung wurde deshalb grundlegend neu gestaltet und enthält nun drei Bausteine:


1. einen Indikatorenansatz zur Beurteilung von Ergebnisqualität
2. ein neues Konzept für die externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. den Prüfdienst der PKV sowie
3. ein neues Konzept für öffentliche Qualitätsberichte über die Pflegeeinrichtung


Die kürzlich veröffentlichte Qualitätsdarstellungsvereinbarung betrifft Punkt 3.

Zukünftig wird aus dem Transparenzbericht die Qualitätsdarstellung, es sind drei verschiedene Darstellungsformen vorgesehen, um so auch den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen entgegen zu kommen. Diese sind Standarddokument, webbasiertes Informationsangebot und individuell gestaltbares Dokument. Alle Darstellungsformen enthalten erläuternde Hinweise über Details des Systems der Qualitätsprüfung und der Qualitätsindikatoren.


Das Standarddokument ist im Aufbau und Informationsgehalt fest definiert und besteht aus fünf Teilen:

  • Einem Überblick der Bewertungen der Ergebnisqualität. Hier werden die einzelnen Indikatoren einschließlich ihrer Bewertung dargestellt.
  • Einem Überblick der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen. Dabei wird die Bewertung der einzelnen Qualitätsaspekte ohne weitere differenzierende Informationen dargestellt.
  • Die Darstellung der einrichtungsbezogenen Informationen.
  • Die Erläuterung der Bewertungen der Ergebnisqualität.
  • Die Erläuterungen der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen.


Das webbasierte Informationsangebot enthält neben dem Standarddokument ein individuell gestaltbares Informationsangebot. Damit sollen die Nutzer in der Lage sein, die sie interessierenden Informationen auszuwählen bzw. nicht benötigte Informationen auszublenden. Darüber hinaus können die Nutzer Informationen sortieren und vergleichen.


Die dritte Form der Aufbereitung von Qualitätsdarstellungen ist ein individuell gestaltbares Dokument. Es setzt auf dem webbasierten Angebot auf. Nutzer können für die sie interessierenden Einrichtungen eine Zusammenstellung ausgewählter Informationen vornehmen und diese als gesondertes Dokument generieren.


Mit Hilfe von Symbolen (Punkte) wird dargestellt, wie sich die Einrichtung vom Durchschnitt – positiv oder negativ – abhebt.


Weitere wichtige Dokumente, die bei diesem geänderten Verfahren eine Rolle spielen, sind die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vom 17. Dezember 2018, die am 1. November 2019 in Kraft getreten sind, sowie die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege"– MuG. Die MuG sind Grundlage und Ausgangspunkt des Systems der Qualitätssicherung. Sie wurden bereits mit Datum vom 23. November 2018 überarbeitet und sind seit dem 1. März 2019 für alle Pflegekassen, deren Verbände sowie für zugelassene Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.


Sie finden alle vorgenannten Dokumente auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-spitzenverband.de im Bereich Pflegeversicherung/Vereinbarungen, Richtlinien, Formulare.