17.05.2019 - Qualität in vollstationärer Pflege: Maßstäbe und Grundsätze

Im Herbst 2019 startet das neue Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität für den stationären Sektor. Das System der internen Qualitätssicherung, der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsdarstellung wird dabei grundlegend neu gestaltet.


Dazu stehen nun die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege"– MuG zur Verfügung. Sie tragen das Datum vom 23. November 2018 und sind am 1. März 2019 in Kraft getreten. Die MuG sind für die Pflegekassen, deren Verbände sowie alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich. 


Neben den Zielen für die Erbringung von Leistungen der vollstationären Pflegeeinrichtungen wird im Einzelnen auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität eingegangen. Als Ziele werden beispielsweise die Zufriedenheit des pflegebedürftigen Menschen oder eine bewohnerorientierte Tagesstrukturierung genannt. Unter Strukturqualität findet man u. a. personelle Strukturanforderungen bei verantwortlichen Pflegefachkräften und Vorgaben zur Fort- und Weiterbildung. Im Bereich Prozessqualität werden u. a. Informationen zu Pflegeprozess und -dokumentation, zur Maßnahmenplanung und zur Betreuung bereitgestellt. Darüber hinaus wird beispielhaft dargestellt, wann eine gute Ergebnisqualität gewährleistet ist. Im letzten Teil werden Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung genannt.


Für die Praxis sind die vier Anlagen zu den Maßstäben und Grundsätzen von erheblicher Bedeutung. Hier sind die Anforderungen an das indikatorengestützte Verfahren geregelt. Diese betreffen u. a. Festlegungen zu den Indikatoren, zu deren Risikoadjustierung, zur strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements, zur Datenübermittlung an die noch zu gründende, fachlich unabhängige Datenauswertungsstelle (§ 113  Absatz 1b  SGB  XI), zur Bewertung der Indikatorenergebnisse und zur Prüfung der statistischen Plausibilität der erhobenen Daten. Die Datenauswertungsstelle soll vom aQua-Institut in Göttingen aufgebaut werden und zum 1. September 2019 nach einem zuvor absolvierten Testlauf im Juli 2019 ihren regulären Betrieb aufnehmen. 
 

Sie finden die Maßstäbe und Grundsätze auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes www.gkv-spitzenverband.de im Bereich Pflegeversicherung/Richtlinien..../Richtlinien und Grundsätze zur Qualitätssicherung.