14.11.2013 - Pflegebegutachtung: Dienstleistungs-Richtlinien
Die vom GKV-Spitzenverband erlassenen Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren wurden nun vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt. Sie sind rückwirkend zum 10. Juli 2013 in Kraft getreten.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sah vor, dass die Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren verbessert werden sollte. Diesem Anspruch sollen, als verbindliche Servicegrundsätze, die Dienstleistungs-Richtlinien gerecht werden. In den Richtlinien sind insbesondere
- die allgemeinen Verhaltensgrundsätze für die Gutachter bei der Durchführung des Begutachtungsverfahrens (z. B. Achtung der Privatsphäre, keine Berechtigung zum Eingriff in die ärztliche Behandlung) (Ziffer 3),
- die individuelle und umfassende Information der Versicherten über das Begutachtungsverfahren (z. B. Auftraggeber der Begutachtung, Teilnahmemöglichkeit einer Vertrauensperson) (Ziffer 4),
- die Versichertenbefragungen (z. B. Inhalt des bundesweit einheitlich strukturierten Fragenkatalogs) (Ziffer 5) sowie
- das Beschwerdemanagement (Erfassung aller Beschwerden, individuelle Stellungnahme innerhalb von vier Wochen nach Beschwerdeeingang) (Ziffer 6) geregelt.
Die Dienstleistungs-Richtlinien sind für alle unter der Verantwortung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sowie des Sozialmedizinischen Dienstes am Begutachtungsverfahren Beteiligten verpflichtend. Sie sind nach den Richtlinien zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige-Gutachter-Richtlinien – UGu-RiLi) nach § 53b Abs. 2 Nr. 3 SGB XI auch von anderen unabhängigen Gutachtern entsprechend anzuwenden.