26.09.2021 - Pflege: Richtlinien für Pflegebegutachtung

Seit Mitte Mai 2021 gelten für alle Pflege-Begutachtungen aktualisierte Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Die Begutachtungs-Richtlinien wurden überarbeitet, um die Erfahrungen der Medizinischen Dienste mit dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen Begutachtungsverfahren zu berücksichtigen.


Die Änderungen in den Richtlinien betreffen vor allem die für die Feststellung des Pflegegrades relevanten Fähigkeiten der Versicherten und ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen (Modulen). Dazu wurden die Module und die dazu gehörigen Begutachtungskriterien aus pflegefachlicher Sicht konkretisiert. Außerdem wurden die Unterschiede bei den Fähigkeiten und der Selbstständigkeit präziser herausgearbeitet. In weiten Teilen wurden die Klarstellungen und Präzisierungen für die Begutachtung von Erwachsenen analog auch für die Begutachtung von Kindern übernommen.

 

Die Bewertungssystematik des Begutachtungsinstrumentes, also die Ermittlung der Punktwerte für die einzelnen Lebensbereiche und die Gewichtung der einzelnen Lebensbereiche für die Berechnung des für den Pflegegrad relevanten Gesamtpunktwertes bleiben unverändert.

 

Weitere Überarbeitungen betreffen die Empfehlungen für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, mit denen die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit erhalten oder gefördert werden können.

 

In den Begutachtungs-Richtlinien wurden Begrifflichkeiten konkretisiert, präziser voneinander abgegrenzt und vereinheitlicht. Ebenso wurden Gesetzesänderungen, Verordnungen und höchstrichterliche Rechtsprechungen in den Begutachtungs-Richtlinien berücksichtigt.

 

Die zentralen Änderungen der Begutachtungs-Richtlinien wurden in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt. Diese beinhaltet diejenigen Kapitel, Module und Kriterien, zu denen die umfangreichsten Änderungen in den Richtlinien vorgenommen wurden.