19.10.2022 - Pflege: Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen

Zum 1. Juli 2022 wurde ein Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachpersonen beschlossen.

 

Dadurch sollen Pflegefachpersonen in ihrer Versorgungskompetenz gestärkt und Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Die damit erreichte Behandlungskontinuität und Erleichterung bei der Versorgung verbessert unmittelbar die pflegerische Versorgung chronisch kranker Menschen.

 

Bereits ab dem 1. Januar 2023 soll in jedem Bundesland für maximal vier Jahre mindestens eine Erprobung durchgeführt werden, bei der Pflegefachpersonen Tätigkeiten der Heilkunde wahrnehmen, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren. In einem ersten Schritt ist so die Übertragung entsprechender Aufgaben zur Patientenversorgung mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden und Demenz möglich. Damit werden beispielsweise im Bereich Diabetes mellitus und chronische Wunden Blutabnahme, Wundabstrich, Bewertung der Laborwerte sowie die Ableitung, Veranlassung und Empfehlung von entsprechenden Maßnahmen möglich, ohne vorab eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.

 

Im Bereich der Demenz kann im Rahmen der Modellvorhaben zum Beispiel eigenständig eine Folgeverordnung von Ergotherapie für psychisch-funktionelle Behandlung zur weiteren Stabilisierung und Verbesserung im Bereich Orientierung, Tagesstrukturierung und Durchführung täglicher Routinen veranlasst werden

 

Der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V wurde vom GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und 14 Verbänden auf Leistungserbringerseite beschlossen.


Um an den Modellvorhaben teilzunehmen, müssen interessierte Pflegefachpersonen bestimmte heilkundliche Kompetenzen erlangen. Die entsprechenden Bildungsangebote dazu müssen noch geschaffen werden. Darüber hinaus sind bestimmte Versorgungsnetze notwendig. Diese gilt es auch zeitnah zu etablieren.