30.04.2015 - Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Die Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen seit Ende April 2015 vor. Außerdem hat das Bundeskabinett am 29. April 2015 beschlossen, den GKV-Spitzenverband bereits jetzt - im Rahmen eines Vorschaltgesetzes - mit der Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinien zu beauftragen. Die Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI sind die einheitliche und verbindliche Begutachtungsgrundlage sowohl für die Pflegekassen als auch für den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).


Bereits im Sommer 2013 hatte der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in seinem Bericht vorgesehen, dass bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade zu ersetzen. Die Pflegebedürftigkeit soll dabei ausschließlich nach dem Grad der Selbständigkeit beurteilt werden. Eine Unterscheidung nach körperlichen, geistigen und psychischen Erkrankungen findet nicht statt.

Mit dem Pflegestärkungsgesetzes II soll nun ab dem Jahr 2017 neben der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes auch eine neues Begutachtungsverfahren, das Neue Begutachtungsassessment (NBA), eingeführt werden. Dadurch soll der individuelle Pflegebedarf besser abgebildet werden.


In diesem Zusammenhang hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Auftrag zur Durchführung von zwei Erprobungsstudien erteilt. Mit ihnen sollte das Neue Begutachtungsverfahren - NBA - auf seine Alltagstauglichkeit hin getestet werden. Zuerst wurden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult, um anschließend ab Sommer 2014 in allen Bundesländern insgesamt rund 4.000 Begutachtungen durchzuführen.

 

Praktische Durchfürbarkeit
In der ersten Erprobungsstudie  geht es um die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens. Für die "Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" wurden rund 2.000 Begutachtungen in Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause vorgenommen. Begutachtet wurde nach den alten und neuen Regeln. Ziel ist es, mögliche Probleme bei der Begutachtung nach dem neuen System frühzeitig zu erkennen, ein repräsentatives Abbild des Begutachtungsgeschehens zu gewinnen, Fragen zur Gestaltung des Umsetzungsprozesses und zur Akzeptanz bei den Versicherten zu beantworten und aktuelle Erkenntnisse über die Verteilung der Pflegebedürftigen in die neuen Pflegegrade zu erhalten. Mittlerweile sind die Begutachtungen abgeschlossen. Das Ergebnis der Erprobungsstudie liegt im Entwurf vor. Ein erstes Fazit lautet: Hilfebedarfe und Problemlagen können mit den NBA viel umfassender als bisher erfasst werden. Außerdem wurden mit der Praktikabilitätsstudie gute Erkenntnisse für die Gutachter-Schulungen und die Erstellung der Begutachtungsrichtlinien gewonnen.

 

Einschätzung des Versorgungsaufwandes
Durch die zweite Erprobungsstudie soll ermittelt werden, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Für die Studie "Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen" wurde bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Dabei wurde jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist.

 

Die Ergebnisse beider Studien wurden am 28. April 2015 dem Gremium, das die beiden Studien begleitet hat, vorgelegt. Neben den betroffenen Bundesministerien sind weitere Akteure aus den Bereichen Pflege/Politik und Wissenschaft in diesem Gremium vertreten.