01.01.2013 - Neue Grenzen für Mini- und Midijobs ab 1. Januar 2013

Am 23. November 2012 hat der Bundesrat der Anhebung der Verdienstgrenzen für die sogenannten Minijobs – "geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse" und für Beschäftigungen in der Gleitzone („Midijobs") zugestimmt.


Die Anhebung der Entgeltgrenzen soll einen Inflationsausgleich schaffen. Ab 1. Januar 2013 gelten dann sowohl für Mini- als auch für Midijobs neue Verdienstgrenzen. Die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobs wird von 400 auf 450 Euro erhöht, bei den Midijobs erfolgt eine Aufstockung von 800 auf 850 Euro monatlich.

Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bisher sind geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Arbeitnehmer haben aber die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Neu ist, dass ab 1. Januar 2013 grundsätzlich Rentenversicherungspflicht besteht, den Minijobbern aber ein Befreiungsrecht eingeräumt wird. Ziel der Regelung soll die bessere soziale Absicherung der Minijobber sein. Ab 2013 kommt es also zu einer Umkehr bei der bisherigen Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Jedoch sind für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden haben, Bestandsschutz- und Übergangsregelungen vorgesehen.

Im Rahmen der „Minijob-Reform" ist als flankierende Änderung die Erhöhung der Einkommensgrenze für Familienversicherte erforderlich. Sie wird ab 1. Januar 2013 auf 450 Euro angehoben. Ein Gesamteinkommen maximal bis zu dieser Grenze ist eine der Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Familienversicherung.

Der Bundesrat hat mit dieser Gesetzesänderung auch gleichzeitig die Abschaffung der Praxisgebühr festgelegt.