12.11.2013 - Härtefall-Richtlinie gilt weiter

Die Härtefall-Richtlinien (HRi) vom 10.07.1995, zuletzt geändert am 28. Oktober 2005, sind weiterhin gültig. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Befristung der Richtlinien bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

 

Die Härtefall-Richtlinien spielen eine wichtige Rolle in der Pflegebegutachtung. Sie benennen die Merkmale, die einen Härtefall kennzeichnen und stellen das Verfahren zur Feststellung eines Härtefalls dar. Die Richtlinien sind für die Pflegekassen genauso verbindlich wie für den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Vor dem Hintergrund der noch andauernden Diskussion um die Weiterentwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes hielt es das BMG nicht für zielführend, die Härtefall-Richtlinien jetzt neu zu gestalten.

 

Konkrete Auswirkungen hat die Anerkennung eines Härtesfalles auf die Höhe der Pflegesachleistung bei der häuslichen Pflege (§ 36 Abs. 4 SGB XI) sowie auf die Leistungshöhe in der vollstationären Pflege (§ 43 Abs.3 SGB XI).