17.01.2014 - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU
Alle Krankenversicherten in der Europäischen Union können sich ab dem 25. Oktober 2013 in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen und bekommen die Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse bis zu der Höhe, die für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen wird, erstattet. Somit ist die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität vollständig wirksam geworden.
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch auf Kostenerstattung für EU-Auslandsbehandlungen; eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist weiterhin für Krankenhausbehandlungen im Ausland vorgeschrieben.
Am 25. Oktober 2013 hat die "Nationale Kontaktstelle" für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgaben der neuen Einrichtung nimmt nach einer Regelung im Patientenrechtegesetz die "Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland" (DVKA) beim GKV-Spitzenverband wahr. Zusätzlich hat die DVKA eine Internet-Plattform zur Information von Patienten und Leistungserbringern rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und dem EU-Ausland implementiert: www.eu-patienten.de
Die Internetplattform informiert ausführlich z. B. über Voraussetzungen für den Anspruch auf Behandlung, das Verfahren, die Zahlungsmodalitäten sowie Erstattungsmöglichkeiten und Eigenbeteiligungen.
Weitere Vorgaben der Richtlinie betreffen die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen. Außerdem wird die Einrichtung freiwilliger fachspezifischer Netzwerke angestoßen, durch die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gezielt intensiviert wird. Das Netzwerk zu elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth) hat seine Arbeit bereits im Jahr 2012 aufgenommen. Ein Netzwerk zur Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien befindet sich im Aufbau. Insbesondere auf dem Gebiet der "seltenen Erkrankungen" wird derzeit auf EU-Ebene ein organisatorischer Rahmen für den Zusammenschluss besonders qualifizierter Versorgungseinrichtungen zu "Europäischen Referenznetzwerken" geschaffen.