19.05.2022 - GKV: Übergangspflege im Krankenhaus

Die Übergangspflege (§ 39e SGB V) ist eine neue Leistung der Krankenversicherung, die 2021 eingeführt wurde.


Wenn im direkten Anschluss an eine Krankenhausbehandlung Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Reha oder Leistungen der Pflegeversicherung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können, kann der Patient maximal weitere zehn Tage im Krankenhaus bleiben. Die Krankenkasse übernimmt die Leistungen der Übergangspflege. Die Übergangspflege wird in dem Krankenhaus, in dem die ursprüngliche Behandlung erfolgt ist, durchgeführt.

 

Auch für die Übergangspflege zahlen Versicherte ab 18. Jahren jeweils 10 Euro pro Tag. Begrenzt ist die Zuzahlung auf 28 Tage im Jahr. Die Zuzahlung für die bereits erfolgte Krankenhausbehandlung wird angerechnet.