09.11.2022 - GKV: Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Die ursprünglich zum 1. Januar 2022 geplante flächendeckende
Einführung des E-Rezepts wurde verschoben. Dann sollte das E-Rezept stufenweise eingeführt werden. Aktuell beteiligt sich u. a. die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe als Testregion nicht mehr aktiv am Rollout. Der Ausstieg wurde damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender digitaler Einlöseweg für das E-Rezept verfügbar ist und Patientinnen und Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.
Das elektronische Rezept soll künftig das klassische rosafarbene Formular, auf dem Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel verordnen, ersetzen. Ziel ist es, die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer zu machen sowie Abläufe in Arztpraxen und Apotheken zu vereinfachen. Darüber hinaus wird sich die Medikamentenversorgung für Patientinnen und Patienten bequemer gestalten. Einige Vorteile liegen auf der Hand:
- unnötige Wege werden vermieden, z. B bei Folgerezepten
- der Versicherte kommt bequemer an sein Medikament, z. B. Versand an Wunschapotheke und Lieferung nach Hause
- die E-Rezept-App findet die passende Apotheke
- unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rezepte für Angehörige eingelöst werden
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept über die verordneten Medikamente wird in der Arztpraxis ausgestellt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein Rezeptcode erstellt, den man zum Einlösen in der Apotheke benötigt. Diesen Code kann man entweder in der E-Rezept-App direkt öffnen oder man erhält ihn als Ausdruck von der Arztpraxis. Nun kann man entscheiden, ob das E-Rezept direkt vor Ort oder digital eingelöst werden soll. Bei der Einlösung vor Ort zeigt man den Rezeptcode in der E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck in der Apotheke vor und erhält dann seine Medikamente. Löst man das Rezept digital ein, wählt man eine Apotheke aus und gibt an, ob man die Medikamente per Reservierung, Botendienst oder Versanddienstleister erhalten möchte.Der dritte Weg für die Einlösung des E-Rezeptes soll über die eGK (Elektronische Gesundheitskarte) erfolgen. Bei dieser Inanspruchnahmemöglichkeit gibt es allerdings zurzeit datenschutzrechtliche Bedenken.