12.05.2022 - GKV: Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis
Das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV) des
GKV-Spitzenverbandes umfasst aktuell über 37.000 Produkte, die in 41
Produktgruppen gegliedert sind.
Das HMV wird sowohl anlassbedingt als auch turnusmäßig fortgeschrieben. So können relevante medizinische und technische Erkenntnisse sowie neueste Entwicklungen in der Hilfsmittelversorgung möglichst schnell bei den Versicherten ankommen.
Zu den Hilfsmitteln, die vom Leistungskatalog der
Krankenversicherung erfasst sind, gehören sächliche Mittel und technische
Produkte wie beispielsweise Einlagen, Prothesen, Hörhilfen und bestimmte
Sehhilfen.
Pflegehilfsmittel dienen u. a. zur Erleichterung der Pflege und dem Erhalt der selbstständigen Lebensführung. Pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel gegenüber der Pflegekasse, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Pflegehilfsmittel sind transportable Produkte und werden unterschieden in zum Verbrauch bestimmte Produkte (z. B. Desinfektionsmittel) und technische Produkte (z. B. Hausnotrufsysteme).
In den letzten zwölf Monaten wurden über 2.300 Produkte neu in das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Darunter waren zahlreiche digitale Innovationen. Außerdem wurden 8 von insgesamt 41 Produktgruppen überarbeitet – dazu gehören Bereiche wie Orthesen/Schienen, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Blindenhilfsmittel. 466 Produkte wurden aktualisiert und 215 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis gelöscht.
Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro wurden den GKV-Versicherten zur Verfügung gestellt.
Quelle: GKV-Spitzenverband