Krankenhausrecht des Bundes 2025
Kompendium
Artikel-Nr. 41842
Format: DIN A5, ca. 900 Seiten
Stand: 01.01.2025
ISBN: 978-3-553-41842-3
Verfügbarkeit: Noch nicht erschienen; lieferbar ab Ende Februar 2025
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Preis: 97,60 €
Mit dem Kompendium „Krankenhausrecht des Bundes 2025“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes- und Vereinbarungstexte, welche für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind.
Mit dem Gesetz zur „Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)“ soll die Gewährleistung von Versorgungssicherheit, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität und Entbürokratisierung erreicht werden.
Mit der Einführung einer Vorhaltevergütung soll das Vorhalten von Strukturen in Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert und der Anreiz für die Krankenhäuser, Fallmengen auszuweiten, gesenkt werden. Die Mittel für die Vorhaltevergütung werden generiert, indem die bestehenden Fallpauschalen abgesenkt werden und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den gesetzlichen Auftrag erhält, eine Vorhaltevergütung je Land und Leistungsgruppe zu ermitteln. In den Jahren ab 2027 soll das Finanzsystem daher langsam schrittweise umgestellt werden.
Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten die DRG und PEPP- Fallpauschalen - Entgeltkataloge für 2025 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden.
Das Handbuch enthält folgende ab 1. Januar 2025 gültigen Texte:
- Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Krankenhausentgeltgesetz
- Bundespflegesatzverordnung
- Abgrenzungsverordnung
- Krankenhaus-Buchführungsverordnung
- Krankenhausstatistik-Verordnung
- Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V (Auszug)
- Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2025 und PEPP-Entgeltkatalog (PEPPV 2025)
- Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2025 und DRG-Fallpauschalen-Katalog 2025
- Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen
- Prüfverfahrensvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG (PrüfvV)