Krankenhausrecht des Bundes 2024
Broschüre
Artikel-Nr. 41841
Format: DIN A5, 944 Seiten
Stand: 01.01.2024
ISBN: 978-3-553-41841-6
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Preis: 94,50 €
Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2024“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes- und Vereinbarungstexte, welche für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind.
Mit dem Gesetzesvorhaben „Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustransparenzgesetz) sollen künftig aktuelle sowie fortlaufend aktualisierte Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlicht werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz über das Leistungsgeschehen in der stationären Versorgung zu erhöhen.
Mit dem gesetzgeberischen Ziel der Liquiditätssicherung der Krankenhäuser ist unter anderem die Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal beabsichtigt. Dies soll durch eine unterjährige Erhöhung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts erreicht werden.
Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten auch die DRG- und PEPP-Fallpauschalen-Entgeltkataloge für 2024 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden.
Die Broschüre enthält folgende ab 1. Januar 2024 gültigen Texte:
- Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Krankenhausentgeltgesetz
- Bundespflegesatzverordnung
- Abgrenzungsverordnung
- Krankenhaus-Buchführungsverordnung
- Krankenhausstatistik-Verordnung
- Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V (Auszug)
- Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2024 und PEPP-Entgeltkatalog (PEPPV 2024)
- Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2024 und DRG-Fallpauschalen-Katalog 2024
- Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen
- Prüfverfahrensvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG (PrüfvV)